Wissenswertes rund um das Heiraten in Südafrika
|
| Ablauf und Inhalt der standesamtlichen Trauung |
Sehr kurze Formalität – sie besteht aus zwei kurzen Fragen, die Ihnen Ihr Standesbeamter getrennt stellt sowie Ihrer Unterschrift unter die Hochzeitsurkunde.
|
|
Hier müssen auch die Trauzeugen unterschreiben.
Dauer ca. 15 Minuten.
|
 |
 |
| Anmeldung zur standesamtlen Trauung |
Falls Sie selbst organisieren möchten:
Marriage Officer
Department of Home Affairs
Fair Cape Building
56 Barrack Street
|
|
Tel.: + 27 (21) 462-2970
Fax: + 27 (21) 462-7686
|
 |
 |
| Eherecht |
|
|
Für die in Südafrika geschlossene Trauung gilt das Eherecht des Heimatlandes.
|
|
|
 |
 |
| Familienbuch |
Im Familienbuch (übrigens lediglich ein Blatt) sind wie in einer Art Stammbuch die familiären Beziehungen aufgelistet. Die Anlage eines Familienbuchs ist freiwillig, wird aber von vielen Standesämtern empfohlen, da es spätere Dokumentationspflichten erleichtert.
Mit der Beantragung des Familienbuchs kann gleichzeitig eine Namensänderung beantragt werden.
|
|
Zur Beantragung werden gebraucht:
1) Personalausweis oder Reisepass, 2) Beglaubigte Kopie des Ehedokuments, 3) Familiennachweis (meist Familienbuch beider Eltern der Beantragenden).
|
 |
 |
| Geschieden oder verwitwet |
Falls einer der Brautleute geschieden oder verwitwet ist, müssen die entsprechenden Papiere vorgelegt werden: Scheidungsurkunde bzw. Sterbeurkunde.
|
|
Für den Fall beider Ereignisse wird nur die Sterbeurkunde benötigt.
|
 |
 |
| Haager Abkommen |
|
|
Das Haager Abkommen von 1961 sorgt für vereinfachte Formalitäten in Bezug auf die Dokumentation u. a. für Trauungen. 1995 hat auch Südafrika das Abkommen unterzeichnet.
Die Ausführungen dieser Checkliste gelten z. B. für Bürger der folgenden Staaten: Belgien, Bosnien, Deutschland,
|
|
Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Herzegowina, Israel, Italien, Kroatien, Liechtenstein, Luxemburg, Mazedonien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Russland, Slowenien, Spanien, Türkei, USA, Ungarn, Zypern.
|
 |
 |
| Kirchliche Trauung |
Ist in Südafrika möglich für alle Konfessionen.
Es wird eine Bestätigung Ihrer Zugehörigkeit zu Ihrer kirchlichen Heimatgemeinde benötigt (erstellt Ihr Pfarramt).
|
|
Eine rein kirchliche Heirat in Südafrika ist in Deutschland nicht rechtsgültig, da die notwendige Urkunde (Full Marriage Certificate) fehlt!
|
 |
 |
| Mindestalter |
|
|
Eheleute müssen mind. 21 Jahre alt sein (unter 21 Jahren gelten besondere Vorschriften).
|
|
|
 |
 |
| Namensänderung |
Ihre standesamtliche Trauung in Südafrika bewirkt noch keine eventuell gewünschte Namensänderung. Diese muss zurück im Heimatland gesondert beantragt werden.
Ihrem Standesamt sind dazu die folgenden Dokumente vorzulegen: 1) Personalausweis oder Reisepass, 2) Geburtsurkunde, 3) beglaubigte Kopie des Ehedokuments.
|
|
Ferner müssen beide Eheleute persönlich zum Standesamt und dort eine Erklärung ausfüllen, die zum Zentralstandesamt nach Berlin geht. Von dort kommt später eine Mitteilung über die erfolgte Eintragung. Erst dann ist Nutzung des neuen Namens rechtsgültig!
|
 |
 |
| Notwendige Dokumente vorab |
Zur Anmeldung der standesamtlichen Trauung sind die Reisepässe der zukünftigen Eheleute vorzulegen sowie eine
|
|
Kopie des Einreisestempels nach Südafrika (Visum – Touristenvisum für Südafrika wird deutschen Staatsbürgern bei Einreise gewährt).
|
 |
 |
| Notwendige Formalien im Heimatland (z.B. Deutschland) |
Praktischerweise melden Sie Ihren veränderten Status nach Heimkehr dem heimischen Meldeamt, was insbesondere für Ihre Steuerklassen-Einstufung wichtig ist.
Dazu muss Ihr Standesamt die Trauung in Südafrika formal anerkennen, wofür die südafrikanischen Papiere (Full Marriage Certificate und Apostille) vorgelegt werden müssen.
|
|
Die notwendige Form der Papiere bestimmt das jeweilige Standesamt.
Einige Standesämter erkennen eine einfache Kopie der englischsprachigen Originaldokumente an, andere Ämter verlangen eine übersetzte und beglaubigte Kopie.
|
 |
 |
| Ort der Trauung |
Möglich nach geltendem südafrikanischen Recht: alle als festes Gebäude zu identifizierenden Immobilien (auch Hotels), gekennzeichnet durch eindeutige Adressierung (z. B. durch Straße und Hausnummer). Nicht möglich: im Freien, in nicht permanenten Strukturen (z. B. Zelten), Plätze ohne eindeutige oder permanente Adressierung (z. B. Schiffe).
|
|
Da die folgende Ring-Zeremonie (das Jawort) freiwillig ist und kein integraler Bestandteil der südafrikanischen Trauzeremonie, kann sie anschließend an jedem beliebigen Ort stattfinden – auch unter freiem Himmel!
|
 |
 |
| Rechtsgültigkeit |
Direkt nach der Trauung erhalten Sie das so genannte Marriage Certificate.
Damit sind Sie bereits rechtsgültig in Südafrika und Ihrem Heimatland (z. B. Deutschland) getraut.
|
|
Es gilt das Traudatum in Südafrika.
Es gelten aber zunächst weiter die alten Nachnamen (siehe Namensänderung).
|
 |
 |
| Südafrikanische Dokumente nach der Trauung |
Nach Ihrer Trauung muss ein so genanntes Unabridged (oder Full) Marriage Certificate (Trauungs-Zertifikat) mit den Details der Eheleute beantragt werden.
Dem muss eine Apostille (Amtssiegel) beigefügt werden als Bestätigung der Korrektheit des Full Marriage Certificates.
|
|
Die Beantragung erfolgt (falls die Trauung selbst organisiert wird) beim Registrar des High Courts. Für Kapstadt z. B. in der Keerom Street, Kapstadt, Tel.: +27(21)480-2411.
Die Beantragung des Full Marriage Certificate durch die Eheleute selbst kann bis zu 6 Monate dauern! Schneller und gegen Gebühr kann ein Notar die Aufgabe übernehmen.
|
 |
 |
| Trauung durch wen? |
Die standesamtliche Trauung in Südafrika muss durch einen so genannten Marriage Officer erfolgen.
|
|
Einige Magistrate bei Home Affairs sowie die meisten Pfarrer tragen diesen Titel.
|
 |
 |
| Trauzeugen |
Trauzeugen müssen 2 Personen (Mindestalter 21 Jahre) sein,
|
|
südafrikanische Staatsbürger oder aus dem Heimatland der Brautleute.
|
 |
 |
| Obige Angaben wurden nach aktueller Informationslage gemacht. Die Touristic Service GmbH übernimmt jedoch keine Garantie für die Vollständigkeit oder Richtigkeit dieser Angaben. |